• ARBEITSZEIT-ERFASSUNG WIRD PFLICHT

Neue Anforderungen an den Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einem Urteil vom 13.09.2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Dieses Urteil basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019, dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“. Das BAG hat im Dezember 2022 die Begründung für das Urteil veröffentlicht.
Das „Stechuhr-Urteil“ des EuGH besagt, dass alle Arbeitgeber in den Mitgliedsstaaten ein zuverlässiges und objektiv zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einrichten
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Arbeitszeit erfassen mit dem Sage HR Zeitmanagement
Über das Terminal vor Ort, über die Webseite, mit der Mobil-App oder dem Telefon: Unabhängig von Arbeitszeit, Arbeitsort und Device – Sie entscheiden, wie und wo Ihre Mitarbeiter die Arbeitszeiten digital erfassen. Unterschiedliche Erfassungsmedien bieten genügend Spielraum für eine einfache und zuverlässige Arbeitszeiterfassung.
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